Arbeitsordnung

    Arbeitsordnung

  1. Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden. Wer bei der Arbeit schwitzt ist sofort zu entlassen!
  2. Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Angestellten anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10 Uhr Vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, sowie Kaffee und Kuchen verabreicht.
  3. Jede Angestellte hat im tadellosen, nach Maß gearbeiteten Kostüm zu erscheinen; die Kosten trägt der Chef.
  4. Angestellte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gefahren. Wagen stehen genügend zur Verfügung, ebenso eine Luxuslimousine für ältere Betriebsangehörige.
  5. Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat jeder die Pflicht, nach Kräften mitzupfeifen.
  6. Von 12 bis 15 Uhr ist Mittagszeit. Männer und Frauen nehmen an geschmückter Tafel Platz.
  7. Von 15 bis 16 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
  8. Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
  9. Um 17 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jedem Angestellten die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit wärmsten Dank auszusprechen.
  10. Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
  11. Will ein Arbeiter heiraten, so hat der Chef für eine vollständige Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeit findet im Haus des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass mindestens 8 Tage zu schließen.
  12. Unser Firmenwahlspruch lautet:

    Arbeite lustig und gediegen, was nicht fertig wird, bleibt liegen!

 

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Tipp: Ausdrucken und vom Betriebsrat verteilen lassen.