Arbeitsordnung
Arbeitsordnung
- Die Arbeit ist Erholung, jede Anstrengung ist zu vermeiden. Wer bei der Arbeit schwitzt ist sofort zu entlassen!
- Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Angestellten anheimgestellt,
darf jedoch nicht vor 10 Uhr Vormittags liegen.
Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, sowie Kaffee und Kuchen verabreicht.
- Jede Angestellte hat im tadellosen, nach Maß gearbeiteten Kostüm zu erscheinen; die Kosten trägt der Chef.
- Angestellte, die länger als 5 Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder nach Hause gefahren.
Wagen stehen genügend zur Verfügung, ebenso eine Luxuslimousine für ältere Betriebsangehörige.
- Während der Arbeitszeit darf gesungen und gepfiffen werden. Wird ein Schlager angestimmt, so hat jeder die Pflicht,
nach Kräften mitzupfeifen.
- Von 12 bis 15 Uhr ist Mittagszeit. Männer und Frauen nehmen an geschmückter Tafel Platz.
- Von 15 bis 16 Uhr ist allgemeine Kaffeetafel. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
- Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
- Um 17 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen der Arbeitsstätte ist der Chef verpflichtet, jedem Angestellten die Hand zu schütteln
und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit wärmsten Dank auszusprechen.
- Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
- Will ein Arbeiter heiraten, so hat der Chef für eine vollständige Aussteuer zu sorgen.
Die Hochzeit findet im Haus des Chefs statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlass mindestens 8 Tage zu schließen.
- Unser Firmenwahlspruch lautet:
Arbeite lustig und gediegen, was nicht fertig wird, bleibt liegen!
zurück
druckenTipp: Ausdrucken und vom Betriebsrat verteilen lassen.