Verfassung
§1 | Alle Bürger sind vor dem Gesetz gleich. Nur das Gesetz, vor dem sie gleich sind, ändert sich von Fall zu Fall. |
§2 | Das Recht der Person auf Unverletzlichkeit ist garantiert. Wer die Person ist, deren Recht auf Unverletzlichkeit garantiert wird, bestimmt die Partei. |
§3 | Jeder Bürger genießt absolute Gedankenfreiheit, sofern er seine Gedanken nicht äußert. |
§4 | Jeder Bürger, ungeachtet seines geistigen Zustandes, hat das Recht auf unbegrenzt langen Aufenthalt in einer psychatrischen Anstalt. |
§5 | Jeder Bürger genießt absolute Versammlungsfreiheit, sofern die Anzahl der Versammlungsteilnehmer weniger als zwei Personen beträgt. |
§6 | Jeder Bürger genießt absolute Redefreiheit, solange ihm niemand zuhört. |
§7 | Pressefreiheit ist für jede Weinpresse, Kompresse und Zypresse dieses Landes garantiert. |
§8 | Das Briefgeheimnis ist in unserem Land gewahrt, indem der Inhalt für die Empfänger häufig ein Geheimnis bleibt. |
§9 | Von einer Geheimpolizei kann in diesem Land keine Rede sein, weil ihr Vorhandensein für die Bürger längst kein Geheimnis mehr ist. |
§10 | Staatsfeindliche Propaganda bleibt in diesem Land straflos, sofern sie sich gegen andere Länder mit anderen Verfassungen richtet. |
§11 | Das Recht zur Pflicht auf Arbeit ist jedem Bürger garantiert. |